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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB´s)

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma DIG GmbH, Dach & Fassade (kurz DIG)
Version 2023

Nachstehende Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Verkäufe, Lieferungen und sonstigen Leistungen. Unsere Vertragspartner stimmen zu, dass im Falle der Verwendung von AGB im Zweifel von unseren Bedingungen auszugehen ist, auch wenn die Bedingungen des Vertragspartners unwidersprochen bleiben.

1. Alle unsere Preise und Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Wir verrechnen die am Tage der Lieferung geltenden Preise, zu denen die jeweils gültige Mehrwertsteuer dazugerechnet wird. Diese Preise werden mit Auftragserteilung im Voraus bindend anerkannt. An unsere Angebote sind wir 10 Tage ab Ausstellungsdatum gebunden. Sollten sich Lohnkosten aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche der Spengler bzw. Dachdecker oder andere, zur Leistungserstellung notwendige Kosten wie jene für Material, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung etc. ohne, dass wir darauf Einfluss haben, verändern, so werden die Preise entsprechend erhöht oder ermäßigt. Die Annahme eines vom Auftragnehmer erstellten Anbotes ist sofern nicht anders vereinbart nur hinsichtlich der gesamten angebotenen Leistungen möglich. Allfällige für die Ausführung eines Auftrages notwendige, von Behörden oder Dritten zu erteilende Genehmigungen sind vom Auftraggeber zu erwirken, der den Auftragnehmer diesbezüglich zu informieren und allenfalls schad- und klaglos zu halten hat. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, mit den Arbeiten zu beginnen, bevor diese Genehmigungen rechtswirksam erteilt wurden.

2. Ist nichts anderes ausdrücklich vereinbart, so ist ein vom Auftragnehmer ausgepreistes Leistungsverzeichnis als unverbindlicher Kostenvoranschlag zu verstehen.Stellt sich bei einem unverbindlichen Kostenvoranschlag im Sinne des 1170a (2) ABGB eine beträchtliche Überschreitung des vereinbarten Entgelts als unvermeidbar heraus, so hat dies der Auftragnehmer zu dem Zeitpunkt dem Auftraggeber anzuzeigen, zu welchem eine mehr als 15%ige Überschreitung des ursprünglich vereinbarten Gesamtpreises abzusehen ist. Der Auftraggeber hat Leistungen, die der Auftragnehmer abweichend vom Vertrag ausführt, dann anzuerkennen und zu vergüten, wenn die Leistung zur Vertragserfüllung notwendig war, dem mutmaßlichen Vertragswillen entspricht und die Abweichung für den Auftraggeber zumutbar ist.


3. Pläne, Skizzen und sonstige technische Unterlagen sowie Prospekte, Kataloge, Muster und ähnliches bleiben geistiges Eigentum des Auftragnehmers. Jede Verwendung insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung und Veröffentlichung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Auftragnehmers. Eine auch nur auszugsweise Verwendung der Unterlagen ohne Zustimmung des Auftragnehmers macht schadenersatzpflichtig.

4. Eigentumsvorbehalt: Alle gelieferten Waren bleiben bis zur restlosen Bezahlung des Kaufpreises uneingeschränktes Eigentum der Firma DIG, bei vorherigem Verkauf geht die Kaufpreisforderung auf die Lieferfirma über. Im Falle des auch nur teilweisen Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, die Ware auch ohne Zustimmung des Käufers abzuholen. Allfällige darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche bleiben unberührt.

5. Unsere Fakturen über Warenlieferungen und Leistungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Fakturendatum für uns spesenfrei, netto ohne jeden Abzug zu bezahlen. Reklamationen verlängern in keinem Fall die Zahlungsfrist. Bei Zahlungsverzug ist der Verkäufer berechtigt, vom Tage der Fälligkeit an den jeweils höheren Verzugszinssatz von 8 % über dem jeweiligen, üblichen Sollzinssatz, zuzüglich Mehrwertsteuer zu berechnen. Die anfallenden Mahn- und Inkassospesen sind vom säumigen Zahler zu tragen. Wenn vereinbarte Zahlungsziele überschritten werden, sind sämtliche bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Forderungen zur Zahlung fällig. Überdies sind vereinbarte Preisnachlässe im Falle der Säumigkeit mit der Zahlung hinfällig. Zahlt der Käufer bei Fälligkeit nicht, oder erhält der Verkäufer Auskünfte, wonach sich des Käufers finanzielle Verhältnisse verschlechtert haben, so kann der Verkäufer nach seiner Wahl die Zahlung sämtlicher noch offen stehender Rechnungen ob fällig oder nicht verlangen und/oder alle noch ausstehenden Lieferungen stornieren und weitere Lieferungen nur gegen Vorauskasse durchführen oder von der Stellung einer angemessenen Sicherheit abhängig machen. Eine aufrechnungsweise Geltendmachung oder Zurückbehaltung der Vergütung oder sonstiger Leistungen gegenüber Forderungen des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer, aus welchem Grund immer, ist unzulässig. Vor Ausgleich fälliger Rechnungsbeträge ist der Verkäufer zu keiner weiteren Lieferung verpflichtet.

6. Sachlich gerechtfertigte und geringfügige Änderungen, die nicht den Preis betreffen, können seitens des Auftragnehmers jederzeit vorgenommen werden. Ausführungsfristen und Termine sind grundsätzlich unverbindlich, wurde jedoch deren Verbindlichkeit ausdrücklich vereinbart, ist seitens des Auftraggebers eine 14-tägige Nachfrist zu gewähren. Bei von Witterungsverhältnissen abhängigen Arbeiten erstrecken sich verbindlich vereinbarte Ausführungsfristen und Termine überdies in dem Ausmaß, wie die Witterungsverhältnisse die Arbeiten verzögern.

7. Die Ware ist nach Ablieferung unverzüglich zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 3 Tagen nach Ablieferung unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels dem Verkäufer bekannt zu geben. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen. Musste der Auftraggeber oder eine von ihm bestellte örtliche Bauleitung oder sonstige fachmännische Aufsicht während der Ausführung von Arbeiten oder bei der Lieferung Mängel erkennen, so sind diese unverzüglich zu rügen. Mängel eines Teiles der Lieferung dürfen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung führen. Der Auftragnehmer leistet dafür Gewähr, dass seine Leistungen die im Vertrag ausdrücklich bedungenen bzw. die sonst gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften haben und die Arbeiten sach- und fachgemäß ausgeführt wurden. Falls Materialien vom Auftraggeber beigestellt werden, erstreckt sich die Haftung des Auftragnehmers auf die fachgemäße Arbeit, nicht aber auf Ansprüche aus den beigestellten Materialien, insbesondere nicht auf Ersatz derselben. Wird eine Leistung aufgrund von Konstruktionsangaben, Zeichnungen, Modellen und sonstigen Spezifikationen des Auftraggebers angefertigt, so erstreckt sich die Haftung des Auftragnehmers nur auf die bedingungsgemäße Ausführung. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel, die durch Überbeanspruchung, nachlässige oder unsachgemäße Behandlung, Verwendung ungeeigneter Betriebsmaterialien vom Auftraggeber oder dritter Seite beigestelltes Material, Anweisungen des Auftraggebers oder Montagearbeiten Dritter verursacht worden sind. Der Auftragnehmer haftet nicht für Beschädigungen durch Handlungen Dritter, atmosphärische Entladungen, Überspannungen und chemische Einflüsse. Teile, die einem natürlichen Verschleiß unterliegen, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Die Gewährleistung erlischt sofort, wenn ohne Zustimmung des Auftragnehmers Änderungen oder Instandsetzungen am Liefergegenstand bzw. der Werkleistung vorgenommen werden. Hinsichtlich der Gewährleistungsfristen gelten für Verbrauchergeschäfte die gesetzlichen Regelungen, somit zwei Jahre bei beweglichen und drei Jahre bei unbeweglichen Sachen. Liegt jedoch kein Verbrauchergeschäft vor, wird die Gewährleistungsfrist ausdrücklich auf sechs Monate verkürzt und wird diese durch Verbesserungsversuche weder verlängert noch unterbrochen. Im Gewährleistungsfall hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer zunächst die Möglichkeit zur Nachbesserung zu geben. Für allfällige Gewährleistungsarbeiten ist dem Auftragnehmer Zutritt zum Gewährleistungsobjekt zu gewähren. Für Gewährleistungsarbeiten sind dem Auftragnehmer überdies die erforderlichen Hilfskräfte, Hilfsmaterialien und Werkzeuge vom Auftraggeber unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Bei Gewährleistungsarbeiten, welche der Auftragnehmer auf Anordnung des Auftraggebers außerhalb der normalen Geschäftszeit durchzuführen hat, sind die dadurch entstehenden Mehrkosten dem Auftragnehmer zu vergüten. Wenn die Beseitigung jedoch einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert, kann der Auftraggeber nur verlangen, dass die Vergütung in angemessener Höhe herabgesetzt wird. Der Auftragnehmer ist bei Werkverträgen einvernehmlich von der Warnpflicht gemäß 1168a ABGB, ähnlichen Bestimmungen in anderen AGB oder anzuwendenden anderen Rechtsvorschriften befreit.

8. Allfällige Regressforderungen die Vertragspartner oder Dritte aus dem Titel "Produkthaftung" iSd. PHG gegen uns richten, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist. Soweit in diesen Bedingungen nichts anderes vorgesehen ist, bleibt die Haftung des Auftragnehmers in allen Fällen auf jene Schäden beschränkt, die am Gegenstand seiner Leistung entstanden sind. Jeder darüber hinausgehende Schadenersatz, insbesondere für Mangelfolgeschäden, ist ausgeschlossen, sofern dem Auftragnehmer nicht grobes Verschulden vorzuwerfen ist.

9. Gerechtfertigte Reklamationen berechtigen nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern lediglich eines angemessenen Teiles des Rechnungsbetrages.

10. Sämtliche an uns gerichtete Vereinbarungen, nachträgliche Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden usw. bedürfen zu Ihrer Gültigkeit der Schriftform, somit auch der Originalunterschrift. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der vorliegenden AGB lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Diesfalls sind die Vertragspartner nach Treu und Glauben verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine ihr im wirtschaftlichen Ergebnis gleichkommende wirksame Regelung zu ersetzen.

11. Vertrags- und Erfüllungsort ist Lienz, auch wenn die Übergabe oder Lieferung der Ware an einem anderen Ort zu erfolgen hat. Für sämtliche sich aus diesem Vertrag mittelbar oder unmittelbar ergebenden Streitigkeiten wird die Zuständigkeit des für 9900 Lienz sachlich zuständigen ordentlichen Gerichtes vereinbart, dies gilt auch für alle bisherigen und künftigen Rechtsfälle. Für die Rechtsbeziehung zwischen den Vertragspartnern gilt Österreichisches Recht. Vertragssprache ist deutsch.

12. Kostenvoranschläge werden gegen Kostenersatz nach Aufwand verrechnet.

Lienz, Jänner, 2023

Widerrufsbelehrung

Sie können ihr Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen durch eine eindeutige Erklärung (Brief, Mail) nicht mehr an den Vertrag gebunden sein zu wollen, wiederrufen. Sie können dafür das hier beiliegende Widerrufsformular verwenden. Wird Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen, können Sie durch Rücksendung der Sache Ihre Vertragserklärung widerrufen.

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